18.04.2021
Fragen zum Masterplan 2025

Sehr geehrte Frau Landrätin Sitter,

Masterplan 2025 Klinikum Main-Spessart Fragen:

1. Wie aktuell ist der vorliegende Masterplan noch, insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Klinikum Main-Spessart und die Senioreneinrichtungen?

2. Muss dieser Masterplan als Entscheidungsgrundlage nicht bereits jetzt aktualisiert bzw. fortgeschrieben werden?

3. Im Masterplan Seite 13 Ziffer 2.3 bekennt sich das Klinikum Main-Spessart deutlich zu seiner zentralen Führungsrolle als stationärer Leistungsanbieter und Betreiber von Senioreneinrichtungen. Mit diesem Bekenntnis steht hingegen die auf Seite 71 getätigte Aussage, mit der davon gesprochen, dass der Landkreis seine Strategie zur Betreibung der Senioreneinrichtungen neu überdenken müsse, um auf Grundlage der Markt-und Wettbewerbsanalyse in 2021 politische Entscheidungen zu treffen. Insbesondere vor dem Hintergrund der auf Seite 68 zu findenden Informationen in Bezug auf eine festgelegte Einzelzimmerquote, und der Duldung der derzeitigen Situation in den Senioreneinrichtungen nur noch bis 2024, ist hier dringender Handlungsbedarf. Ein gesonderter Business-und Investitionsplan ist für die Senioreneinrichtungen zu erstellen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Antrag von Kreisrat Lippert vom 27.11.2020 hingewiesen.

      a.Wann in 2021 liegen die Ergebnisse der ausführlichen Markt-und Wettbewerbsanalyse vor ?

      b.Wann wurde diese ausführliche Analyse beauftragt?

      c.Wann wird der Business-und Investitionsplan für die Senioreneinrichtungen erstellt ?

4. Wie wurde der auf Seite 52 Ziffer 8.2 dargestellte Investitionsplan erfüllt?

5. Ab Seite 61 ist die Standortentwicklung Marktheidenfeld aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussfassung des Kreistages vom 27.07.2018 zum Nachnutzungskonzept für den Standort Marktheidenfeld hingewiesen. Die Beschlussfassung zur Nachnutzung beauftragt die Verwaltung mit 8 konkreten Aufträgen. Basis dafür ist bzw. war eine Zielplanung zur Umsetzung dieser Maßnahmen ab dem Jahr 2023. Ziffer 8 des Beschlusses beinhaltet die Information zum Stand der Umsetzungsmaßnahmen im halbjährlichen Rhythmus. Wann wird dem Kreistag zu dieser Beschlussfassung gem. dem halbjährlichen Rhythmus das nächste Mal berichtet ?

6. Der vorliegende Masterplan zeigt die gesteckten Ziele des Klinikums Main-Spessart und der Senioreneinrichtungen für die nächsten 5 Jahre auf. Insofern wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Maßnahmenbeschlüsse zur Umsetzung der gesteckten Ziele des Masterplans jeweils durch Werkausschuss und/oder Kreistag zu fassen sind. Welchen Rechtscharakter hat der Masterplan insbesondere bezogen auf eine zustimmende Beschlussfassung zu den aufgezeigten Zielen und der beabsichtigten Entwicklung in den nächsten 5 Jahren?

7. Eine Evaluierung und ggf. Fortschreibung des Masterplans während der Umsetzungsphase sind zwingend geboten um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Zumindest in jährlichen Abständen erscheint dies zwingend notwendig. In welchen Abständen wird er Masterplan evaluiert und fortgeschrieben?

 

Für die Fraktion der Freien Wähler
Brigitte Riedmann